 | Gründe für die bislang unterbliebene Rückforderung von Sozialleistungen durch die örtliche Sozialleistungsbehörden, im Jahr 2018 bislang keine Verweigerung der Zustimmung von Abschiebungen nach Afghanistan bzw. in den Irak durch das Ministerium, zwei Fälle im Jahr 2017, Rückstellung der Entscheidung in weiteren Fällen, noch nicht abgeschlossene Auswertung im Rahmen des Projekts AERBIT, bislang keine Anzeichen für eine islamistisch geprägte Radikalisierung der Probanden, daher keine Einstufung als Gefährder, Beitrag der ADD zum Erlass von Ausweisungsverfügungen bzw. zur Forcierung der Aufenthaltsbeendigung, Verweis auf Drs. 17/7156, ausreisepflichtige afghanische Straftäter, die zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden sind |