 | - Art. 1, Änderung der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31.01.1994; Art. 2, Änderung der Landkreisordnung in der Fassung vom 31.01.1994; Art. 3, Änderung der Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz in der Fassung vom 13.10.1994; Art. 4, Änderung des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982; Art. 5, Änderung des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 14.07.1970; Art. 6, Änderung des Landesgesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie durch den Bezirksverband Pfalz vom 18.12.1997; Art. 7, In-Kraft-Treten - |
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Beamtengesetz - Art. 5, Änderung des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 14.07.1970, § 90, Übertragungsmöglichkeit der Befugnis zur Festsetzung der Beihilfe, der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung in allen Rechtsstreitigkeiten auf die Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -, Einfügung § 90 a, Möglichkeit der Verleihung der Befugnis zur Festsetzung der Beihilfe an private Unternehmen, § 102 a, Übermittlung personenbezogener Beihilfedaten an ein Versicherungsunternehmen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - Beihilferecht - Art. 5, Änderung des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 14.07.1970, § 90, Übertragungsmöglichkeit der Befugnis zur Festsetzung der Beihilfe, der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung in allen Rechtsstreitigkeiten auf die Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -, Einfügung § 90 a, Möglichkeit der Verleihung der Befugnis zur Festsetzung der Beihilfe an private Unternehmen, § 102 a, Übermittlung personenbezogener Beihilfedaten an ein Versicherungsunternehmen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - Beirat - Änderung der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31.01.1994 und der Landkreisordnung in der Fassung vom 31.01.1994, u.a. die Bildung von Beiräten und Jugendvertretungen betreffend - Beirat - Änderung der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31.01.2004 und der Landkreisordnung vom 31.01.2004, u.a. die Bildung von Beiräten und Jugendvertretungen betreffend - Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz - Art. 3, Änderung der Bezirksordnung vom 13.10.1994, Neufassung § 49 Satz 2, die Regelungen der Landkreisordnung über die Bildung von Beiräten finden keine entsprechende Anwendung - Dienstsiegel - Änderung des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 § 2, die Führung des Dienstsiegels betreffend - Gemeindeordnung - Art. 1, Änderung diverser §§ der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31.01.1994, u.a. die Bildung von Beiräten und Jugendvertretungen, die Amtsbezeichnung der Wahlbeamten, die Wählbarkeitsaltersgrenze, die Festsetzung des Wahltages, die Zusammenlegung mehrerer Wahlen, die Beihilfefestsetzungen, die wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinden, die Aufnahme von Kassenkrediten, die Auflösung des Gemeinderates, das Ehrenbürgerrecht, die Namensvergabe für Ortsteile, Wohnplätze usw., die Übertragung von Geschäftsbereichen auf Abgeordnete betreffend - Kreisordnung - Art. 2, Änderung diverser §§ der Landkreisordnung in der Fassung vom 31.01.1994, u.a. die Bildung von Beiräten und Jugendvertretungen, die Amtsbezeichnungen der Wahlbeamten, die Wählbarkeitsgrenze, die Zusammenlegung mehrerer Wahlen, die Einladungsfristen für den Kreistag betreffend - Landesgesetz Errichtung einer Anstalt d. öffentl. Rechts für Einrichtungen für Psychiatrie ... - Art. 6, Änderung des Landesgesetzes über die Errichtung einer anstalt des öffentlichen Rechts für Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie durch den Bezirksverband Pfalz 18.12.1997, § 1 (2), Ermächtigung des Bezirksverbandes, dem Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie die Errichtung von und die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu ermöglichen - Psychiatrisches Krankenhaus - Art. 6, Änderung des Landesgesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie durch den Bezirksverband Pfalz vom 18.12.1997, § 1 (2), Ermächtigung des Bezirksverbandes, dem Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie die Errichtung von und die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu ermöglichen - Zweckverband - Art. 4, Änderung des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982, § 2, Führung des Dienstsiegels mit Landeswappen - |