 | - § 1, Zustimmung zum Staatsvertrag: Art. 1, Rundfunkstaatsvertrag, neue Begriffsbestimmungen, Verbesserung des barrierefreien Angebots, Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Rundfunkprogramme und Telemedien sowie des Verfahrens für neue und veränderte Telemedienangebote, Vorgaben für die Beteiligung an Unternehmen sowie die Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten, Zulassungsfreiheit für Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet, redaktionelle Folgeänderungen, Art. 2 bis 6, Änderung weiterer Staatsverträge, Art. 7, Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung; §§ 2 und 3, Änderung weiterer Rechtsvorschriften; § 4, Inkrafttreten - |
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ARD - § 1, Zustimmung des LT zum Staatsvertrag: Art. 2, Änderung des ARD-Staatsvertrages vom 31. August 1991, Neufassung § 1 Fernsehprogramme betreffend, Streichung § 4 aus redaktionellen Gründen - Barrierefreiheit - § 1, Zustimmung zum Staatsvertrag: Art. 1, Rundfunkstaatsvertrag, u. a. Verbesserung des barrierefreien Angebots - Deutschlandradio - § 1, Zustimmung des LT zum Staatsvertrag: Art. 4, Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages vom 17. Juni 1993, Ergänzung der Hörfunkprogramme durch ein in digitaler Technik verbreitetes Programm "DRadio Wissen", Kooperation der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten mit dem Deutschlandradio; redaktionelle Änderungen - Fernsehprogramm - § 1, Zustimmung zum Staatsvertrag: Art. 1, Rundfunkstaatsvertrag, u. a. neue Begriffsbestimmungen, Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Rundfunkprogramme und Telemedien sowie des Verfahrens für neue und veränderte Telemedienangebote, Vorgaben für die Beteiligung an Unternehmen sowie die Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten, Zulassungsfreiheit für Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet - Internet - § 1, Zustimmung zum Staatsvertrag: Art. 1, Rundfunkstaatsvertrag, u. a. neue Begriffsbestimmungen, Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Rundfunkprogramme und Telemedien sowie des Verfahrens für neue und veränderte Telemedienangebote, Vorgaben für die Beteiligung an Unternehmen sowie die Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten, Zulassungsfreiheit für Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet - Landesmediengesetz - § 2, Änderung des Landesmediengesetzes vom 4.Februar 2005, u. a. Anpassung der Begriffsdefinitionen für Programm und Sendung an die neuen Begriffsbildungen in § 23 (2) des Rundfunkstaatsvertrages, Anpassung der Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten - Rundfunkanstalt - § 1, Zustimmung des LT zum Staatsvertrag: Art. 4, Änderung des Deutschlandradio-Staatsvertrages vom 17. Juni 1993, Ergänzung der Hörfunkprogramme durch ein in digitaler Technik verbreitetes Programm "DRadio Wissen", Kooperation der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten mit dem Deutschlandradio; redaktionelle Änderungen - Rundfunkfinanzierung - § 1, Zustimmung des LT zum Staatsvertrag: Art. 5, Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages vom 26. August bis 11. September, Anpassungen zur Umsetzung der Zusagen der deutschen Behörden im Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission zur deutschen Rundfunkfinanzierung; redaktionelle Folgeänderungen - Rundfunkgebühren - § 1, Zustimmung des LT zum staatsvertrag: Art. 6, Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 31. August 1991, redaktionelle Folgeänderungen aufgrund der Neufassung des Rundfunkbegriffs in § 2 (1) des Rundfunkstaatsvertrages - Rundfunkprogramm - § 1, Zustimmung zum Staatsvertrag: Art. 1, Rundfunkstaatsvertrag, u. a. neue Begriffsbestimmungen, Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Rundfunkprogramme und Telemedien sowie des Verfahrens für neue und veränderte Telemedienangebote, Vorgaben für die Beteiligung an Unternehmen sowie die Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten, Zulassungsfreiheit für Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet - Südwestrundfunk - § 3, Änderung des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk vom 29. Juli 1997, Neufassung § 1 a, Umsetzung der im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Möglichkeiten zur Verbreitung von Hörfunkprogrammen ausschließlich im Internet, der Auftrag des SWR zur Verbreitung von Rundfunkprogrammen umfasst die Verbreitung von Radio- und Fernsehtexten, Unzulässigkeit von Werbung und Sponsoring im Radio- und Fernsehtext sowie im digitalem Hörfunkangebot und den ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogrammen - Telemedien - § 1, Zustimmung zum Staatsvertrag: Art. 1, Rundfunkstaatsvertrag, u. a. neue Begriffsbestimmungen, Präzisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Rundfunkprogramme und Telemedien sowie des Verfahrens für neue und veränderte Telemedienangebote, Vorgaben für die Beteiligung an Unternehmen sowie die Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten, Zulassungsfreiheit für Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet - ZDF - § 1, Zustimmung des LT zum Staatsvertrag: Art. 3, Änderung des ZDF-Staatsvertrages vom 31. August 1991, Änderung § 2, Fernsehprogramme betreffend, Streichung § 4 aus redaktionellen Gründen, § 20, redaktionelle Änderung - |