 | Art. 1 Änderung der Urlaubsverordnung, u. a. Erhöhung der Urlaubstage von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst auf 28 Tage, finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub, Anpassungen hinsichtlich der Elternzeit, Schaffung eines Sonderurlaubstatbestands für zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein höheres Einstiegsamt studierende Beamte, Freistellung zu einer Lebendorganspende unter Fortzahlung der Dienstbezüge, Pflege von Angehörigen, Art. 2 Änderung der Arbeitszeitverordnung bezüglich Ruhepausen, Art. 3 Änderung der Jubiläumszuwendungsverordnung, Berücksichtigung familiärer Pflegeleistungen, Art. 4 Änderung der Mutterschutzverordnung, redaktionelle Änderung, Art. 5 Änderung über die Zuständigkeiten des Landesamtes für Finanzen, Zuständigkeit für die Berechnung, Festsetzung und Anordnung der Auszahlung des finanziellen Abgeltungsanspruchs nach § 11 Abs. 4 Urlaubsverordnung, Art. 6 Übergangsbestimmung, Art. 7 Inkrafttreten |