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Beamtenversorgung - § 137, Änderung des Landesgesetzes zur Ersetzung und Ergänzung von Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes vom 21.12.2007, Änderung §§ 1 und 2, Anpassung der Formulierung an die neue Laufbahnsystematik und die Regelungen über Einstiegsämter, Einfügung §§ 3a und 3 b, die Bestimmungen zur Mindestversorgung und zu Anrechnungshöchstgrenzen und das erhöhte Unfallruhegehalt betreffend, Einfügung § 4 a, Übergangsbestimmung aus Anlass der Novellierung des Landesbeamtengesetzes zum 1. Januar 2012 - Beamtenversorgungsgesetz - § 137, Änderung des Landesgesetzes zur Ersetzung und Ergänzung von Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes vom 21.12.2007, Änderung §§ 1 und 2, Anpassung der Formulierung an die neue Laufbahnsystematik und die Regelungen über Einstiegsämter, Einfügung §§ 3a und 3 b, die Bestimmungen zur Mindestversorgung und zu Anrechnungshöchstgrenzen und das erhöhte Unfallruhegehalt betreffend, Einfügung § 4 a, Übergangsbestimmung aus Anlass der Novellierung des Landesbeamtengesetzes zum 1. Januar 2012 - Besoldungsrecht - § 135, Änderung des Landesbesoldungsgesetzes idF vom 12.04.2005, Einfügung § 1 a, die Besoldung und das Laufbahnrecht und §§ 6 g bis 6 h, den Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung einer Teilzeitbeschäftigung, die Mehrarbeitsvergütung, die Überleitung aus Anlass der Novellierung des Landesbeamtengesetzes zum 1. Januar 2012 und die Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit betreffend; Änderung § 2, die Auslandsbesoldung betreffend; Änderungen der Anlagen der Landesbesoldungsordnung - Bildungsfreistellungsgesetz - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Datenschutz - § 139, Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vom 05.07.1994, Änderung § 31, Einfügung Absatz 8, betreffend den Anspruch der Beschäftigten, neben der Einsicht in ihre Personalakten auch ein Recht auf Einsicht in andere Akten, in denen über sie personenbezogene Daten gespeichert sind, dies gilt nicht für Sicherheitsakten - Diäten - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Disziplinarrecht - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Ehrensold - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Gemeindeordnung - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschäfigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katstrophenschutz-, des Universitätssmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Gleichstellungsgesetz - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Hochschulmedizin - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des AbgeordnetenentschäDigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Juristenausbildung - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Kreisordnung - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Landesgesetz - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Landesverordnung - § 143, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen von Landesverordnungen - Mitbestimmung - § 138, Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes idF vom 24.11.2000, Änderung § 70, den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung, § 79 bis 81, die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamten, in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten und § 90, Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung betreffend - Öffentliche Anhörung Landesbeamtengesetz (LBG); hier: Durchführung einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss Personalvertretungsrecht - § 138, Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes idF vom 24.11.2000, Änderung § 70, den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung, § 79 bis 81, die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamten, in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten und § 90, Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung betreffend - Personenbezogene Daten - § 139, Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vom 05.07.1994, Änderung § 31, Einfügung Absatz 8, betreffend den Anspruch der Beschäftigten, neben der Einsicht in ihre Personalakten auch ein Recht auf Einsicht in andere Akten, in denen über sie personenbezogene Daten gespeichert sind, dies gilt nicht für Sicherheitsakten - Polizei- und Ordnungsbehördengesetz - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Reisekostenrecht - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - Richtergesetz - § 140, Änderung des Landesrichtergesetzes vom 22.12.2003, Änderung der §§ 5, 6, 7 und 10, den Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes, die Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen, die Teilzeitbeschäftigung, die Altersteilzeit, § 13, ehrenamtliche Richter und § 79, die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gegen den Willen des Richters betreffend - Sparkassengesetz - § 141, Änderung des Sparkassengesetzes vom 01.04.1982, Änderung §§ 6und 7, die Wahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und die Wahl der Vertretung der Sparkassenmitglieder in den Verwaltungsrat, § 15, den Ausschluss der Mitglieder der Sparkassenorgane und die Schweigepflicht und § 18, die Sparkassenmitarbeiter (u. a. Einstellung, Eingruppierung) betreffend - Umzugskosten - § 142, durch das Beamtenstatusgesetz des Bundes und den Neuerlass des Landesbeamtengesetzes bedingte redaktionelle Änderungen des Abgeordnetenentschädigungs-, des Polizei- und Ordnungsbehörden-, des Ehrensold-, des Landesdisziplinar-, des Landesreisekosten-, des Landesumzugskosten-, des Landesgleichstellungs-, des Brand- und Katastrophenschutz-, des Universitätsmedizin- und des Bildungsfreistellungsgesetzes, des Landesgesetzes über die Juristische Ausbildung und der Gemeinde- und Landkreisordnung - |